Zielgruppen:

Ich behandle Menschen, die an Angst, Panik, Depressionen, Suchtverhalten, Zwangsstörungen, Phobien oder Psychosen leiden, die somatoforme Beschwerden haben, Probleme am Arbeitsplatz, in der Familie,mit dem Partner oder in einer bestimmten Lebenssituation haben. 
Ich arbeite mit Einzelpersonen, Paaren, mit Eltern und auch mit Angehörigen von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen. 

 

 Dauer und Setting:

 An den Bedürfnissen und Zielsetzungen der KlientInnen orientieren sich die Dauer des therapeutischen Prozesses und die Frequenz der Gespräche. Erfahrungsgemäß umfasst eine Einzeltherapie durchschnittlich 20 - 30 Gespräche in wöchentlichen Abständen, bei einer Paartherapie ist mit etwa 7 Gesprächsterminen in 2 – 4-wöchigen Abständen zu rechnen. In Krisensituationen gelten natürlich andere Maßstäbe.
Gespräche im Rahmen der Einzeltherapie dauern 50 Minuten (1 Einheit), bei einer Paar- oder Familientherapie wird länger gearbeitet. (75 -100 Minuten)

Psychiatrische Behandlung und Begleitung erfolgt in Krisen oder problematischen Situationen häufiger, und danach je nach Bedarf und Wunsch in längeren (monatlichen oder vierteljährlichen) Abständen

                                                          

 

 Kosten:
 
Diagnostisches Erstgespräch mit Aufklärung und Entwicklung eines Behandlungsplanes;
Dauert ungefähr eine Stunde,
Kosten: 120,-
 

Für die weiterführende Behandlung können hier keine Kostenangaben gemacht werden,
 
da sie je nach erbrachter Leistung (psychiatrische Behandlung, Psychotherapie, Krisenintervention...) verrechnet werden.
Die zu erwartenden Kosten werden beim ersten Termin besprochen, die Krankenkasse refundiert jeweils 80% des Betrages den ein Vertragsarzt bezahlt bekommen würde.
 

 

   

Terminabsage:

Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird später oder nicht abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten. Bei zu spät kommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
 
Verpflichtungen der BehandlerIn:

Der Psychiater und Therapeut hat die Schweigepflicht einzuhalten, die PatientInnen über Art, Umfang, Sinnhaftigkeit und Kosten der Therapie zu informieren. Er hat mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, wenn dies erforderlich ist und die PatientInnen dazu die ausdrückliche Genehmigung geben.